Personenzentrierte Teilhabe

Die Personenzentrierte Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung ist logische Konsequenz aus der UN-Behindertenrechtskonvention und wesentlicher Leitgedanke des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). 

Gemeint ist damit, die jeweilige Situation und die Möglichkeiten der Menschen mit Behinderung genauso zu berücksichtigen, wie die eigenen Wünsche und Ziele. Dabei geht es immer um die Weiterentwicklung der selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung, hier bezogen auf das Arbeitsleben. In der Werkstatt werden daher gemeinsam mit dem einzelnen beschäftigten Mitarbeitenden die individuellen Bedarfe erfasst, Ziele formuliert und Maßnahmen im Bereich Arbeit geplant und durchgeführt.

Unser Selbstverständnis

Aus unserem christlichen Selbstverständnis heraus hat jeder Mensch seinen besonderen Wert und ist von Gott gewollt. Dabei sind alle Menschen gleich, egal ob sie behindert sind oder nicht, ob sie alt sind oder jung bzw. welcher Nationalität oder Religion sie angehören usw. Die Würde aller Mitarbeitenden und der Respekt vor jedem muss sich im täglichen Miteinander und in der Atmosphäre der Werkstatt widerspiegeln. Für Menschen mit oder ohne Behinderung ist es wichtig, sich durch selbstbestimmte Teilhabe der Gesellschaft zugehörig zu fühlen. Deshalb stehen in den CWWN die Menschen mit Behinderung mit ihrer Individualität uneingeschränkt im Mittelpunkt unseres Handelns. Mit der Personenzentrierten Teilhabe bieten wir dafür unterschiedliche Angebote der Assistenz, Begleitung, Pflege, Versorgung, Qualifizierung und Bildung an.

Werkstattleitung

Die Caritas Werkstätten Niederrhein sind der Ursprung der heutigen Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH und werden durch die Geschäftsbereichsleitung geführt. Zu den Werkstätten gehören die Hauptstelle in Moers, zwei Zweigstellen in Duisburg-Rheinhausen und Rheinberg sowie drei Standorte der W8ZIG in Duisburg-Rheinhausen und Rheinberg. Den Werkstätten sind darüber hinaus noch fünf Landschaftspflegegruppen und diverse betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAPs) angegliedert.

Unsere Werkstätten sind zugelassen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV-Zulassung).

Sprechen Sie uns gerne an:

Michael Zimmer

Geschäftsbereichsleitung 

Teilhabe am Arbeitsleben 
/Prokurist

Gutenbergstraße 36, 47443 Moers

02841.989-0
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