Mitwirkung/Mitbestimmung

Mitwirkung, MITBESTIMMUNG und Beteiligung 

von Bewohner*innen, beschäftigten Mitarbeitenden, Klienten, angestellten Mitarbeitenden sowie Angehörigen und gesetzlich bestellten Betreuenden sind die wesentlichen Grundlagen einer wertschätzenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit in den CWWN.

Gegenseitiger uneingeschränkter Respekt und Wertschätzung jedes Menschen sind dabei die Basis dieser Zusammenarbeit und des Zusammenlebens in den CWWN.

Die gewählten Mitglieder der Bewohnerbeiräte, der Werkstatträte, der Mitarbeitervertretungen sowie der Angehörigenvertretung gestalten dabei das vielseitige Leben und Arbeiten in den CWWN mit und bereichern die Angebote durch ihre Anregungen.

Die Frauenbeauftragte ist die gewählte Vertreterin der beschäftigten Frauen in den CWN. Sie vertritt die Rechte und ist Ansprechpartnerin für Fragen und Probleme der Frauen.