Wir helfen Ihnen, Kosten zu senken:
als Unternehmen GEben Sie Ihre relevanten Aufträge an uns – die Caritas Werkstätten Niederrhein.
Damit können Sie bis zu 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX) ist eine Abgabe, die von Unternehmen gezahlt werden muss, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nicht erfüllen. Indem Sie Projekte an uns vergeben, können Sie einen Teil dieser Quote erfüllen und somit die Ausgleichsabgabe reduzieren oder sogar vermeiden.
Musterrechnung Ausgleichsabgabe
Sie verfügen über 80 anrechnungspflichtige Arbeitsplätze. Gemäß Gesetz müssen Sie vier schwerbehinderte Menschen beschäftigen (5 % der Arbeitsplätze). Haben Sie keinen dieser Pflichtarbeitsplätze besetzt, beträgt die Höhe Ihrer zu zahlenden Ausgleichsabgabe 2.880 € je Monat und damit 34.560 € pro Jahr (ab 2024).
Sie sparen 10.000 €
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