Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen unserer Lieferanten an uns. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Lieferanten schließen, insbesondere über den Verkauf, bzw. Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend Ware), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft, sowie Verträge über Dienstleistungen Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert zwischen uns und unserem jeweiligen Lieferanten vereinbart werden.

(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn unser Lieferant im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Bestellung haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe als verbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Der jeweilige Lieferant ist angehalten, unsere Bestellungen binnen von 2 Wochen ab Zugang der Bestellung schriftlich anzunehmen. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme unserer Bestellung ist der Zugang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns. Eine verspätete Annahme des Lieferanten gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.

(3) Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn

(a) wir die bestellte Ware, bzw. Leistungen in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen vom Lieferanten zu vertretenen Umständen (wie z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm etwaig schon erbrachten Teilleistungen vergüten. Die Vergütung von sonstigen Kosten / Aufwendungen setzt voraus, dass der Lieferant den Nachweis erbringt, dass er diesen nachweislich entstandenen Aufwand nicht durch anderweitigen Verkauf der ursprünglich bestellten Ware, bzw. Dienstleistung kompensieren kann oder

(b) die Vermögensverhältnisse des Lieferanten sich nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung, bzw. Leistung nicht zu rechnen ist.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsangaben

(1) Der in unserer Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.

(2) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung und Transport der Ware einschließlich Verpackung ein. Bei Dienstleistungen umfasst der Preis die vollständige Erbringung sämtlicher vereinbarten Leistungen ein.

(3) Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschließt und die Vergütung für die Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen. Auf unser Verlangen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zurückzunehmen.

(4) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung, bzw. nach vollständiger Leistungserbringung, sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Lieferant 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.

(5) In sämtlichen Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere Bestellnummern sowie das Datum unserer Bestellung, außerdem etwaige Artikelnummern, die Liefermenge und die Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Absatz 4 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.

(6) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.

(8) Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

(9) Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte ausschließlich nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abzutreten.

 

§ 4 Lieferung, Leistungsfristen, Verzug und Gefahrübergang

(1) Die von uns in der Bestellung angegebene(r) Lieferzeit oder Liefertermin, sowie Leistungsfrist ist bindend. Vorzeitige Lieferungen, bzw. Leistungen, sowie Teillieferungen, bzw. Teilleistungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit oder der Liefertermin, bzw. die Leistungsfrist nicht eingehalten werden kann.

(2) Im Falle des Lieferverzuges stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechtes und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung.

(3) Wir sind berechtigt, bei Liefer- bzw. Leistungsverzug, die der Lieferant zu vertreten hat, - neben unseren gesetzlichen Ansprüchen –nach vorheriger schriftlicher Androhung für jede angefangene Woche des Lieferverzuges eine Vertragsstrafe zu verlangen in Höhe von 0,5 %, maximal jedoch in Höhe von 5 % des jeweiligen Netto-Abrechnungsbetrages. Die Vertragsstrafe ist auf einen vom Lieferanten zu ersetzenden, die Vertragsstrafe übersteigenden Verzugsschaden in Anrechnung zu bringen.

(4) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Moers zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf uns über Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.

(6) Für den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant muss uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen. Betrifft der Vertrag eine vom Lieferanten herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.

(7) Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung, bzw. Leistung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 7 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefer-, bzw. Leistungstermin entsprechend. Der Lieferant ist jedoch verpflichtet, uns die nach sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Liefer-, bzw. Leistungsverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin/der Leistungsfrist, mindestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung betreffend die vorstehenden Änderungen schriftlich anzuzeigen.

(8) Der Lieferant ist zur Inanspruchnahme von Subunternehmern auf eigene Kosten nach vorheriger Absprache mit uns berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet den Lieferanten nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung. Der Subunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Lieferanten.

 

§ 5 Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt

(1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten etwaig zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben, bzw. zu vernichten Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Aufbewahrung von Unterlagen im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. Besondere Geheimhaltungsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen zum Geheimnisschutz bleiben unberührt.

(2) Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für Stoffe und Materialien (zB Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir dem Lieferanten zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Lieferanten gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern.

(3) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenständen durch den Lieferanten wird für uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und spätestens mit der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben.

(4) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Lieferant in seinen Werbematerialien, Broschüren etc. nicht auf die Geschäftsverbindung hinweisen, sowiefür uns gefertigte Liefergegenstände nicht ausstellen.

(5) Der Lieferant wird seine Unterlieferanten entsprechend den vorstehenden Regelungen verpflichten.

(6) Wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, hat die Übereignung der Ware auf uns unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.

 

§ 6a Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen

(1) Bei Sach- und Rechtsmängeln der gelieferten Ware und Leistungen stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu.

(2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn wir sie dem Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung mitteilen. Die Frist ist gewahrt, wenn wir die Rüge innerhalb vorstehender Frist absenden.

(3) Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche.

(4) Mit dem Zugang unserer schriftlichen Mängelanzeige beim Lieferanten ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Lieferant unsere Ansprüche ablehnt oder den Mangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über unsere Ansprüche verweigert.

(5) Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Lieferanten unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.

 

§ 6b Pflichten bei Dienstleistungen, Schlechtleistung

(1) Der Lieferant hat die vereinbarte Dienstleistung mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt auszuführen.

(2) Sofern wir davon Kenntnis haben, dass die Dienstleitung nicht vertragsgemäß erbracht wurde, informieren wir unseren Lieferanten unverzüglich – bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 15 Werktagen nach Leistungserbringung. Bei verdeckten Mängeln beginnt diese Rügefrist mit Entdeckung des Mangels. Wird eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Lieferant dies zu vertreten, ist der Lieferant verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für uns innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Unsere sonstigen gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben hiervon unberührt.

 

§ 7 Produzentenhaftung

(1) Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2 Mio EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten. Der Lieferant hat den Abschluss der Versicherung durch Kopie der Haftpflichtpolice nachzuweisen.

 

§ 8 Einhaltung von Gesetzen

(1) Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften.

(2) Der Lieferant ist insbesondere verpflichtet, den von ihm im Rahmen der Erfüllung des zwischen uns bestehenden Vertrages eingesetzten Arbeitnehmern mindestens entweder den tariflich vorgesehenen oder den nach dem Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen und uns auf Anforderung binnen von 3 Werktagen durch geeignete schriftliche Unterlagen nachzuweisen, dass er die vorstehend geregelte Zahlungspflicht erfüllt. Die vorstehenden Verpflichtungen wird der Lieferant auch einem etwaigen Nachunternehmer auferlegen.

(3) Sollte der Lieferant schuldhaft gegen die in Abs. 2 geregelte Zahlungsverpflichtung verstoßen und wir deshalb von Dritten, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Zahlungen in Anspruch genommen werden, stellt der Lieferant uns schon jetzt von sämtlichen Ansprüchen frei. Außerdem sind wir im Falle eines Verstoßes berechtigt, das bestehende, bei mehreren auch sämtliche Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen bzw. durch Rücktritt vom Vertrag fristlos zu beenden und zugleich Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Ansprüche des Lieferanten hingegen wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung sind ausgeschlossen.

 

§ 9 Schutzrechte

Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter, verletzt werden. Im Verletzungsfall ist der Lieferant verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen dieser Verletzung von gewerblichen Schutzrechten geltend machen. Außerdem hat er uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Der Anspruch besteht unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten.

 

§ 10 Sicherheitsvorschriften

Soweit ein Lieferant zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unsere Dienst- und Geschäftsräume betreten muss, haben er und seine Mitarbeiter die für Lieferanten vorgesehenen Eingänge zu benutzen und insbesondere ihre Ankunft an der Pforte anzumelden. Des Weiteren haben er und seine Mitarbeiter die Sicherheitsvorschriften unseres Hauses zu beachten, die in dem für Lieferanten vorgesehenen Eingangsbereich ausgehängt sind. Auf Anforderung stellen wir jedem Lieferanten diese Sicherheitsvorschriften gerne auch vorab schriftlich zur Verfügung.

 

§ 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle aus diesen Einkaufbedingungen, sowie aus der in § 1 beschriebene Vertragsbeziehung zwischen uns und unserem Lieferanten ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz unserer Gesellschaft in Moers.

(1) Diese Einkaufsbedingungen und die in § 1 beschriebenen Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem jeweiligen Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG), sowie der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(3) Für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Lieferanten ist ausschließlich das für Moers zuständige Amts- oder Landgericht zuständig. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Stand: 18. Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, insbesondere über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend Ware), sowie über die von uns angebotenen Dienstleistungen die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch Kunde genannt) schließen.

(2) Für Kaufverträge über Waren, die in unserem stationären Handel abgeschlossen werden, gelten gesonderte AGB, die in der jeweils gültigen Fassung in unserem betriebseigenen Ladengeschäft ausgehängt sind.

Für Kaufverträge über Waren, die wir im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, sind diese AGB nicht anzuwenden.

Ferner gelten die vorliegenden AGB nicht für unsere Leistungen, die wir im Bereich der KFZ-Reinigung erbringen. 

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmer als auch gegenüber Verbraucher, es sei denn, es ist nachfolgend ausdrücklich etwas anderes angegeben.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass dies überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Personen zugerechnet werden könnte.

(4) Gegenüber Unternehmer gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn unser Kunde im Rahmen seiner Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Ein-verständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(6) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere individuell auf Anfrage des Kunden erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist/Bindungsfrist vorsehen. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(2) Wurde eine Bindungsfrist in unserem Angebot vereinbart, kommt der Vertrag durch vorbehaltlose Annahme dieses Angebots durch den Kunden innerhalb der Bindungsfrist zustande. Unsere Auftragsbestätigung hat in diesem Fall lediglich deklaratorischen Charakter. Nimmt der Kunde unser Angebot nicht vorbehaltlos an, so kommt der Vertrag jedoch erst zustande, wenn wir die uns zugegangene Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung angenommen haben.

(3) Bestellungen, denen kein individuell erstelltes Angebot von uns vorausgeht, können durch uns innerhalb von 14 Tagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung angenommen werden. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch die Bestellung des Kunden und unsere Auftragsbestätigung zustande.

(4) Wir haben das Recht, die Bestellung nicht anzunehmen. Vorstehendes gilt entsprechend für Ergänzungen und Änderungen von Verträgen.

(5) Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen uns und dem Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder, mündliche Zusagen/Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung, wobei die Schriftform auch durch Korrespondenz per elektronischer Medien gewahrt ist.

 

§ 3 Preise/Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise und Vergütungen. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

(2) Gegenüber Unternehmer werden die Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbraucher beinhalten die Preisangaben bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 3) trägt der Kunde zusätzlich die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom ihm gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

(3) Die Vergütung ist fällig und zu zahlen nach Lieferung, bzw. Auftragsausführung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zugang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Die Arbeitsleistung wird immer separat in unseren Rechnungen ausgewiesen. Unsere Werkstatt ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 219 SGB IX. Unter den Voraussetzungen des § 223 SGB IX ist der Kunde berechtigt, 50 % des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages der von uns erteilten Rechnungen auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen.

(5) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, kommt er – soweit er Unternehmer ist auch ohne gesetzlich vorgesehener Mahnung - in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(7) Sind wir aus dem Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie leistet.

 

§ 4 Liefer- und Leistungsfristen, Erfüllungsort, Gefahrübergang und Höhere Gewalt

(1) Liefer- und Leistungsfristen, -termine werden individuell vereinbart.

(2) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Liefer-/Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeit bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Insbesondere müssen wir auch gebotene Rücksicht auf die Befindlichkeiten der von uns betreuten behinderten Menschen nehmen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Lieferung von Waren erfolgt ab Lager in Moers, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Schulden wir der Erbringung von Dienstleistungen, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem die Leistungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen sind.

(4) Schulden wir die Lieferung von Waren, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

 

§ 5 (gestrichen)

 

§ 6 Unsere Pflichten

(1) Wir führen unsere Tätigkeit mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt aus. Unsere Leistungen werden in unseren Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt. Durch den Auftrag leistet der Kunde einen Beitrag zur beruflichen und sozialen Rehabilitation behinderter Menschen.

(2) Wir bewahren die vom Kunden erhaltenen Dokumente sorgfältig auf und unterbinden die Kenntnisnahme ihres Inhalts durch Dritte, es sei denn dies ist zur Abwicklung des Vertrags notwendig.

(3) Wir sind zum Einsatz von Subunternehmern auf eigene Kosten ohne vorherige Absprache mit dem Kunden berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet uns nicht von unserer vertraglichen Verpflichtung. Unser Subunternehmer ist unser Erfüllungsgehilfe.

 

§ 7 Beistellungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Besteht unsere Leistung in Verarbeitung, Verpackung und Montage von Produkten und Materialien ist der Kunde verpflichtet, die leistungsgegenständlichen Produkte und Materialien uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Außerdem ist der Kunde verpflichtet, die für die Ausführung nötigen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, (betrieblichen) Sicherheitsvorschriften, technischen Vorschriften, Instandhaltungs- und Reparaturvorschriften oder sonstige erforderliche Dokumente unentgeltlich beim Vertragsschluss zu übergeben.

(3) Führen wir die vereinbarte Dienstleistung außerhalb unserer Werkstatt aus (z.B. Malerarbeiten und Landschaftspflege) ist der Kunde verpflichtet, die für eine sichere, reibungslose und ordnungsgemäße Leistungsausführung erforderlichen Voraussetzungen in seinem Risikobereich zu schaffen, insbesondere hat der Kunde freien Zugang zu allen für die Leistungserbringung erforderlichen Örtlichkeiten zu verschaffen sowie Anschlüsse für Wasser und Energie sowie Lagerraum und sonstige notwendige Hilfsmittel bereitzustellen.

(4) Die durch unsere Leistung etwaig vor Ort anfallenden Anschluss- und Verbrauchskosten trägt der Kunde. Die Entsorgung bezüglich aller mit unserer Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Abfallstoffe obliegt dem Kunden auf dessen Kosten.

(5) Die vertragsgemäße Erfüllung unserer Leistung setzt voraus, dass der Kunde seine Pflichten gemäß diesem § 7 erfüllt.

(6) Erbringt der Kunde seine Beistellungen, sowie seine Mitwirkungshandlungen nicht vertragsgemäß oder nicht in der vereinbarten Frist oder werden wir an der Ausführung der vom Kunden übertragenen Arbeiten durch sonstige Umstände gehindert, die der Risikosphäre des Kunden zuzurechnen sind, können wir zusätzlich zur Vergütung eine angemessene Entschädigung für hierdurch verursachte Mehraufwendungen verlangen.

(7) Eine aufgrund der Verletzung der vorgenannten Obliegenheiten des Kunden nicht oder nicht vollumfänglich ausgeführten Leistung berechtigt den Kunden insbesondere nicht zur (teilweisen) Zurückbehaltung der Vergütung.

 

§ 8a Gewährleistung bei Verkauf und Lieferung von Waren, Verjährung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist die Ware mangelhaft, können wir – sofern unser Kunde ein Unternehmer ist - zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(2) Gegenüber Unternehmer wird keine Haftung für Schäden der Ware übernommen, soweit diese auf nachfolgende Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, zurückzuführen ist: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; natürliche Abnutzung, Verschleiß; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel; unsachgemäße oder ohne vorherige Zustimmung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.

(3) Bei Unternehmern setzen die Mängelansprüche des Kunden weiterhin voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(4) Bei Unternehmern, abweichend vom § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Ware ein Jahr ab Ablieferung. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 8b Schlechtleistung bei Dienstleistungen

(1) Sofern der Kunde, soweit er Unternehmer ist, davon Kenntnis hat, dass unsere Leistung nicht vertragsgemäß ist, hat er uns unverzüglich – bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Leistungserbringung – schriftlich zu informieren. Bei verdeckten Mängeln beginnt diese Rügefrist mit Entdeckung des Mangels.

Im Verhältnis zu Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

(2) Wird eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht und haben wir dies zu vertreten, sind wir verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.

(3) Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Der Kunde kann sich nicht auf Mängelrechte berufen, wenn wir keine Gelegenheit erhalten, die angezeigte mangelhafte Leistung zu prüfen und ggfs. zu beheben.

 

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns soweit unser Kunde Unternehmer ist - das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

  • (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
     
  • (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
     
  • (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
     
  • (d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt bei Verbrauchern jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne dieser AGB, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Moers.

Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

 

Stand: 18. Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH für den stationären Verkauf von Waren

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge die wir mit Verbrauchern - nachfolgend Käufer - im Rahmen unseres stationären Handels abschließen. Die Kaufverträge kommen mit der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH zustande.

(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass dies überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Personen zugerechnet werden könnte.

(3) Der Käufer kann diese AGB in unserem Ladengeschäft zu den dortigen Öffnungszeiten einsehen, sowie sie sich in gedruckter Form aushändigen lassen.

(4) Abweichende Vertragsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die von uns hergestellten Waren bieten wir in unserem betriebseignen Ladengeschäft Geitlingstr. 2-6 in 47228 Duisburg zum Verkauf an. Das Warensortiment umfasst insbesondere aus Glas sowie Metall hergestellte Dekoartikel (nachfolgend Ware).

(2) Die in unserem Ladengeschäft ausgestellten Waren stellen kein Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, selbst ein Vertragsangebot abzugeben.

(3) Der Käufer gibt sein Angebot zum Vertragsschluss in der Regel durch die Ablage der Waren auf der Verkaufstheke ab. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Annahme zustande.

 

§ 3 Preise, Zahlungsmodalitäten

(1) In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Bei Lieferungen gemäß § 4 trägt der Käufer zuzüglich zum Kaufpreis die Kosten des Transports und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.

(2) Der Kaufpreis, zzgl. eventuell anfallender Transportkosten ist sofort beim Abschluss des Kaufvertrages zu entrichten. Dem Käufer stehen folgende Zahlungsmodalitäten zur Verfügung:

  • Zahlung in bar
  • Kartenzahlung mit EC-Karte

 

§ 4 Lieferung

(1) Auf Verlangen und Kosten des Käufers liefern wir die Ware an die vom Käufer beim Vertragsabschluss angegebene Lieferadresse. Die Wahl der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) erfolgt nach unserem Ermessen.

(2) Die Lieferzeiten – und Termine werden individuell vereinbart.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

 

§ 5 Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

 

§ 6 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht:

  • (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • (b) soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware von uns übernommen wurde;
  • (c) für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt bei Verbraucher jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

 

Stand: 18. Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH für den Werbemittelversand und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbemittelversand

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Werbemittelversand (nachfolgend AGB) finden ausschließlich auf Kaufverträge Anwendung, die zwischen dem Verkäufer (nachfolgend CWNN oder „wir“) und dem Käufer (nachfolgend Kunde oder „Sie“) über den Online-Shop von CWWN unter der Domain www.cwwn.de/shop (nachfolgend Online-Shop) zustande kommen.

(2) Die vorliegenden AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, es sei denn, es ist nachfolgend ausdrücklich etwas anderes angegeben.

(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass dies überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Personen zugerechnet werden könnte.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen eines Auftrages auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Vertragsabschluss /Widerrufsrecht

(1) Unsere Produktangebote in dem Online-Shop stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, mit uns einen Vertrag abzuschließen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde erhält innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Bestellung eine automatisch im System generierte Bestellbestätigung, die gleichzeitig als Annahme des Vertragsangebots des Kunden dient. Die Bestellbestätigung wird dem Kunden per E-Mail übermittelt. Ein Kaufvertrag kommt mit Erhalt der Bestellbestätigung zustande. Der Kaufvertrag kommt mit der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH zustande. CWWN bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.

(2) Der Kunde sucht sich das gewünschte Produkt in dem Online-Shop aus, indem er auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ klickt. Durch einen Klick auf die Schaltfläche „Direkt zum Warenkorb“ gelangt der Kunde zur Warenkorbübersicht. In der Warenkorbübersicht kann der Kunde für jedes im virtuellen Warenkorb befindlichen Produkt die Stückzahl verändern und jedes Produkt entfernen.

(3) Eine verbindliche Bestellung wird dadurch ausgelöst, dass der Kunde auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ klickt. Vor Absendung der Bestellung kann der Kunde die Daten des Vertrages jederzeit einsehen und ggf. unter Nutzung des „Zurück“-Buttons des Browsers ändern. Bis zum Absenden der Bestellung kann der Kunde den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen.

(4) Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Der vollständige Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert. In der Bestellbestätigung werden noch einmal alle Vertragsdaten aufgeführt.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch. Erklärungen des Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache entgegengenommen.

(6) Unsere Produktangaben (z.B. Gewichte, Maße) sowie Darstellungen desselben (z.B. Abbildungen) in unserem Online-Shop, sowie in unserem Werbemittelkatalog sind nur annähernd maßgeblich, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich.

(7) Hinsichtlich des Widerrufsrechts des Kunden, soweit er Verbraucher ist, wird auf die separate Widerrufsbelehrung verwiesen, die dem Kunden beim Vertragsschluss, zusammen mit der Bestellbestätigung übermittelt wird.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Alle in unserem Online-Shop angegebenen Preise sind verbindlich. Gegenüber Unternehmern werden die Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern beinhalten die Preisangaben bereits die gesetzliche Umsatzsteuer, sowie sämtliche weiteren Preisbestandteile außer den zusätzlich angegebenen Versandkosten. Die Versandkosten betragen pauschal 7,50 EUR pro Bestellung. Außerdem berechnen wir bei einer Bestellung unter 20 Euro eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro.

(2) In unserem Online-Shop bieten wir ausschließlich die Zahlungsart Kauf auf Rechnung an. Das Rechnungsdokument erhält der Kunde per E-Mail nach Versand der Produkte. CWWN prüft und bewertet die Datenangaben des Kunden und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit Wirtschaftsauskunfteien, um Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Wir verweisen im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, welche auf unserer Webseite einsehbar ist.

(3) Der Rechnungsbetrag wird fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Rechnungsbetrages auf unser auf dem Rechnungsdokument angegebenen Konto. Die Zahlung ist erfolgt, wenn wir über den Rechnungsbetrag auf unserem Konto verfügen können.

(4) Mit erfolgslosem Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde – soweit er Unternehmer ist, auch ohne gesetzlich vorgesehener Mahnung - in Zahlungsverzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Falls CWWN ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist CWWN berechtigt, diese geltend zu machen.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die CWWN behalten sich das Eigentum an den bestellten Produkten bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

 

§ 5 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt durch Versendung an eine vom Kunden im Bestellprozess mitgeteilte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindliche Adresse. Die Lieferung an eine Packstation ist ausgeschlossen. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(2) Die Versendung der Produkte – soweit sie vorrätig sind - erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Versand der Bestellbestätigung.  Die Wahl der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) erfolgt nach unserem Ermessen.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte, sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Auslieferung der Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

(4) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

(5) Falls CWWN ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Produkte nicht in der Lage ist, weil der Vorlieferant von CWWN seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und CWWN die benötigten Vorprodukte nicht in zumutbarer Weise aus einer anderen Quelle beziehen kann, ist CWWN dem Kunden gegenüber, soweit er Unternehmer ist, zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn CWWN bei dem betreffenden Lieferanten verbindlich, rechtzeitig und ausreichend Produkte bestellt hat und die Nichtlieferung der Produkte auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird CWWN den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass das bestellte Produkt nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden dann unverzüglich zurückerstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde, soweit er Unternehmer ist, ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt oder stammen aus demselben Vertragsverhältnis. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

 

§ 7 Mängelhaftung, Verjährungsfristen

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gegenüber Unternehmern wird keine Haftung für Schäden der gelieferten Produkte übernommen, soweit diese auf nachfolgende Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, zurückzuführen sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.

(3) Bei Unternehmern setzen die Mängelansprüche des Kunden weiterhin voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(4) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei Unternehmern beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

 

§ 8 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. (2) gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

(b) soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkte von uns übernommen wurde;

(c) für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 9 Datenschutz

Im Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden halten wir uns an alle für uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zu speichern. Wir verweisen im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, welche auf unserer Webseite einsehbar ist.

 

§10 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform; ec.europa.eu/consumers/odr/) bereit. CWWN ist weder verpflichtet noch freiwillig bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt bei Verbrauchern jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne dieser AGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Moers. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
 

II. Kundeninformationen gegenüber Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 d BGB i.V.m. Art 246a EGBGB

 

1. Die wesentlichen Eigenschaften der Produkte

Die wesentlichen Eigenschaften unserer im Online-Shop zum Verkauf angebotenen Produkte können Sie den Produktdarstellungen der einzelnen Produktkategorien entnehmen sowie den Beschreibungen und Darstellungen auf den Produktdetailseiten. Im Bestellprozess werden die wesentlichen Eigenschaften der in den Warenkorb gelegten Produkte noch einmal übersichtlich dargestellt, bevor der Bestellvorgang abgeschlossen werden kann.

 

2. Identität des Verkäufers

Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH
Gutenbergstraße 36
47443 Moers

Vertreten durch: Wolfram Teschner, Arnd Lattenkamp

Telefon: 02841.989-0
E-Mail: kontakt[at]cwwn.de

Registereintrag: Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Kleve
Registernummer: HRB 5715
Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 814448967

 

3. Gesamtpreis, Preisberechnung, Versandkosten

Die Informationen über den Gesamtpreis und die Preisberechnung können Sie sich zu jeder Zeit im Warenkorb ansehen. Zum Warenkorb gelangen Sie durch Klicken auf die Schaltfläche „Direkt zum Warenkorb“. Auch im Bestellprozess werden Ihnen noch einmal die einzelnen Preise sowie der Gesamtpreis nebst etwaiger Versand- und Servicekosten angezeigt.

 

4. Zahlungs- und Lieferbedingungen, Liefertermin

Die Zahlungsbedingungen sind in § 3 Abs. 1-2 der AGB Werbemittelversand geregelt.

Die Lieferbedingungen, sowie Liefertermine können Sie in § 5 Abs. 1-2 der AGB entnehmen.

 

5. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht für die Produkte

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit Ablieferung der Ware.

 

6. Kundendienstleistungen

Ihre Fragen, Anregungen, sowie Beschwerden können Sie richten an:

Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH
Anja Schmidt / Vertrieb
Gutenbergstraße 36
47443 Moers

Telefon: 02841.989-157
anja.schmidt[at]cwwn.de

 

7. Verhaltenskodizies

CWWN hat sich keinen Verhaltenskodizies unterworfen.

 

8. Online-Streitbelegung sowie Teilnahme von CWWN an einem Schlichtungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform; http://ec.europa.eu/consumers/odr/) bereit. CWWN ist weder verpflichtet noch freiwillig bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

9. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgaben der separaten Widerrufsbelehrung zu. Die Widerrufsbelehrung wir Ihnen beim Vertragsschluss, zusammen mit der Bestellbestätigung übermittelt. Außerdem können Sie die Widerrufsbelehrung unter folgendem Link abrufen:

 

III. Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i BGB i.V.m. § Art. 246c EGBGB

 

1. Zustandekommen eines Kaufvertrages

Der Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme nach Maßgaben des § 2 Abs. 1 der AGB Werbemittelversand zustande. Durch Ihre Bestellung in unserem Online-Shop geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Dieses Angebot wird durch uns mittels Zusendung einer automatisch generieren Bestellbestätigung angenommen.

Der Bestellvorgang in unserem Online-Shop sieht wie folgt aus:

Sie suchen sich das gewünschte Produkt in dem Online-Shop aus, indem Sie auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ klicken. Wenn Sie alle Produkte, die Sie erwerben möchten auf diese Weise in den virtuellen Warenkorb gelegt haben, können Sie durch einen Klick auf die Schaltfläche „Direkt zum Warenkorb“ zur Warenkorbübersicht gelangen.

In der Warenkorbübersicht geben Sie zunächst unter „Rechnungsadresse“ folgende verbindliche Angaben an: Anrede, Vorname, Nachname, Straße, PLZ, Stadt, E-Mail. Der Bestellübersicht entnehmen Sie außerdem den Rechnungsendbetrag inklusive der anfallenden Service und Versandkosten.

Vor dem Absenden Ihrer Bestellung prüfen Sie noch einmal sämtliche Angaben und können diese bei Bedarf auch noch einmal korrigieren. In der Warenkorbübersicht können Sie Ihre Auswahl bis zum Absenden Ihrer Bestellung jederzeit bearbeiten, also zum Beispiel die Anzahl der Produkte ändern, Produkte hinzufügen oder wieder entfernen.

Des Weiteren haben Sie Einblick in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Werbemittelversand, die Widerrufsbelehrung sowie unsere Datenschutzerklärung, deren Kenntnisnahme Sie durch Anklicken der Checkbox bestätigen müssen, um fortzufahren.

Ihre verbindliche Bestellung wird dadurch ausgelöst, dass Sie auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ klicken. Nach Abschicken der Bestellung erhalten Sie von uns innerhalb von 2 Tagen die Bestellbestätigung. Vor Absenden der Bestellung können Sie die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch speichern. Der vollständige Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert. In der Bestellbestätigung werden noch einmal alle Vertragsdaten aufgeführt.

 

2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

Für den Abschluss von Kaufverträgen im Online-Shop steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

3. Verhaltenskodizes

CWWN hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

 

Stand: 27. September 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH für die KFZ-Reinigung

§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen, Allgemeines

Die Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein gGmbH, Gutenbergstr. 36, 47443 Moers (CWWN gGmbH) führt die Aufbereitung, Reinigung und Versiegelung von Kraftfahrzeugen aller Art ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.

Abweichende Bedingungen des anderen Vertragsteils, die die CWWN gGmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn den abweichenden Bedingungen des anderen Vertragsteils nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die CWWN gGmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des anderen Vertragsteils die beauftragten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsausführung

a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen beider Parteien getroffen. Leistungen werden nur nach Terminvereinbarung ausgeführt.

b) Die Anfrage des anderen Vertragsteils stellt das Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestätigung der CWWN gGmbH betreffend die auszuführenden Leistungen sowie betreffend den Termin für deren Ausführung (Annahmeerklärung). Der Vertragsschluss kann auch (fern-)mündlich erfolgen.

c) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot bzw. die Annahmeerklärung der CWWN gGmbH.

 

§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung, Vertragsänderung, Kündigung

a) Bis drei Werktage vor dem vereinbarten Termin kann der Vertrag durch beide Teile gekündigt werden. Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

b) Eine Vertragsänderung, z. B. eine Änderung des vereinbarten Termins, kann, sofern sie in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt, zu jeder Zeit erfolgen.

c) Hält der andere Vertragsteil die Terminvereinbarung nicht ein oder kündigt er den Vertrag, so behält sich die CWWN gGmbH die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche oder sonstiger Ansprüche vor.

d) Kann die CWWN gGmbH den vereinbarten Termin aus Gründen, die der andere Vertragsteil nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, so wird die CWWN gGmbH  den anderen Vertragsteil unverzüglich hiervon unterrichten und mit ihm einen neuen Termin für die Durchführung der Leistungen vereinbaren.

e) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen ist die betreffende Vertragspartei für die Dauer des Ereignisses von ihrer Leistungspflicht befreit.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

a) Die CWWN gGmbH stellt dem anderen Vertragsteil ihre Leistungen nach Leistungserbringung in Rechnung.

b) Rechnungsbeträge sind mit Rechnungsstellung sofort rein netto in Euro zahlbar.

c) Die Zahlung erfolgt bar, sofern zwischen den Vertragsparteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 5 Gewährleistung, Mängel, Reklamationen

a) Die CWWN gGmbH gewährt - falls schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist - keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaften.

b) Die CWWN gGmbH informiert den Fahrzeugführer, wenn der Zustand des Kraftfahrzeuges schon vor Erbringung der Vertragsleistungen an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Zustand wird der andere Vertragsteil  vor Beginn der Ausführung schriftlich unterrichtet.

c) Der andere Vertragsteil hat das Kraftfahrzeug unverzüglich nach Entgegennahme auf etwaige Beschädigungen sowie hinsichtlich der vertragsgemäßen Leistungserbringung zu untersuchen. Anzeigen hinsichtlich etwaiger Reklamationen, Mängel, Beschädigungen haben unverzüglich nach Kenntnis an die CWWN gGmbH zu erfolgen.

d) Der andere Vertragsteil trägt insbesondere die Beweislast hinsichtlich der Tatsache, dass ein etwaiger Mangel bzw. eine durch eine etwaig mangelhafte Vertragserfüllung hervorgerufene Beschädigung des KFZ nicht bereits vor Leistungserbringung vorhanden war.

e) Für Beschädigungen, die dadurch entstanden sind, dass der andere Vertragsteil bzw. der Fahrzeugführer die CWWN gGmbH nicht vor Vertragsausführung auf besondere, ihm bekannte Umstände hingewiesen hat, welche zu der Beschädigung geführt haben, ist die Gewährleistung insoweit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Umstände so offensichtlich sind, dass diese der CWWN gGmbH im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb - auch ohne Hinweis des anderen Vertragsteils - hätten zur Kenntnis gelangen müssen.

f) Ist der andere Vertragsteil Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre. Ist der andere Vertragsteil Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.

g) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 6 Haftung

a) Die CWWN gGmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für Schäden, für deren Nichteintreten seitens der CWWN gGmbH eine Garantie übernommen wurde.

b) Die CWWN gGmbH haftet auch für Schäden, die sie durch Verletzung einer Vertragspflicht verursacht hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragsteil regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.

c) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betroffenen Kraftfahrzeug schon vorhanden waren und/oder durch die Fahrzeugaufbereitung  vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Offensichtliche Schäden müssen vorab dokumentiert werden.

 

§ 7 Preise/Pauschalpreise

a) Preislisten hängen an der Empfangstheke der CWWN gGmbH aus. Auf Verlangen des anderen Vertragsteils werden diese auch ausgehändigt. Die Preise aus Preislisten gelten für die Dauer bis eine neue Preisliste erscheint. Alle vorherigen Preise verlieren dann ihre Gültigkeit. Die angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro.

b) Sonderangebote oder Aktionen gelten nur für den jeweils benannten Zeitraum.

c) Aufschläge wegen Mehraufwand erfolgen nach vorheriger Absprache. War der Mehraufwand für die CWWN gGmbH nicht vorhersehbar, so hat die CWWN gGmbH einen Anspruch auf Ersatz der durch den Mehraufwand entstandenen Kosten.

d) Der andere Vertragsteil  akzeptiert die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste mit der Übergabe des Kraftfahrzeuges an die CWWN gGmbH. 

 

§ 8 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Diese AGB sind gültig ab dem 01.08.2019.

b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten AGB abweichen, sind zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Das Schriftformerfordernis gilt nicht für Individualabreden gemäß § 305b BGB.

c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile dieser AGB betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

 

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Ist der andere Vertragsteil Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Moers vereinbart.

b) Auf sämtliche Verträge sowie etwaige aus diesen Verträgen entstehende Streitigkeiten findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung. Dies gilt bei Verbrauchern jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der andere Vertragsteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

Stand: 23.10.2023